Politik zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz - Definition der Ziele

Mit der Einführung und Anwendung dieses vereinfachten Arbeitsschutzmanagementsystems verfolgt die Leitung eines Unternehmens folgende Ziele:
 
Vorrangiges Ziel der Unternehmensleitung ist es, die Arbeit der Beschäftigten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz autonomer und verantwortungsvoller zu gestalten. Dies ist vor allem deshalb der Fall, weil für die Ausführung der verschiedenen Aufgaben in den verschiedenen Arbeitsbereichen ein hohes Maß an Selbständigkeit erforderlich ist.
 
In diesem Sinne müssen die Schwerpunkte des hier beschriebenen Arbeitsschutzmanagements sein:
˜ die Einbeziehung von Vorgesetzten und Mitarbeitern in den Prozessen der Risikoanalyse und Problemlösung, um die Gefahren zu verringern
˜ die Qualifikation der Mitarbeiter
˜ die Förderung eines bewussten Verhaltens durch Sensibilisierung und Schulung
˜ das verfahrensbedingte Erkennen von nicht tolerierbaren Risiken und deren systematische Reduzierung. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der Managementbewertung regelmäßig konkrete Zielvorgaben gemacht und der Grad der Zielerreichung wird ausgewertet und interpretiert.
 
Die regelmäßige Beseitigung und Bewertung von Gefahren die bei der Arbeit auftreten können, ist hingegen Aufgabe des Arbeitsschutzdienstes.
Die Bewertung erfolgt durch den Vergleich der Betriebszyklen mit den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, dem Stand der Technik und den üblichen Industriestandards. Risiken, die als inakzeptabel erkannt werden, müssen unverzüglich der Unternehmensleitung gemeldet werden.

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